VKA - VERKEHRSREGLERLEHRGANG

Um in diesem Bereich auch weiterhin einen hohen Wissensstand zu gewährleisten, werden diese Module von Spezialisten der Polizei direkt an der Basis – sprich im jeweiligen Bezirk – abgehalten.

Es ist zwar keine grundsätzliche Angelegenheit der Feuerwehren, doch hat sich in der Praxis gezeigt, dass die über die Absicherung der Einsatzstelle hinausgehenden Tätigkeiten der Verkehrsregelung oftmals von Feuerwehrmitgliedern verrichtet werden müssen. Die Thematik „Absichern der Einsatzstelle“ wird zwar im Rahmen der Grundausbildung behandelt, doch wäre es ratsam zusätzliche Kenntnisse in diesem Bereich aus erster Hand zu erwerben.

Daher wurde vom NÖ Landesfeuerwehrverband gemeinsam mit der Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion NÖ ein entsprechendes Konzept für die Ausbildung der Verkehrsregler erarbeitet, welches auch mit der Abteilung Verkehrsrecht des Amtes der NÖ Landesregierung abgestimmt ist.

Die Durchführung dieser Ausbildung liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Bezirksfeuerwehrkommandos – durch welches auch die Terminvereinbarungen und Abstimmung mit dem Bezirkspolizeikommando erfolgt.

Voraussetzungen als Verkehrsregler

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • 1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst
  • Abschluss Truppmann (ASMTRM)
  • Lenkberechtigung B

Dieser Ausbildungslehrgang wird seitens der FF-Zeiselmauer von Bernhard Sailer, Bernhard Voitl und Wolfgang Weiß in Tulln mit Erfolg besucht.